Bald wird feststehen, ob der ehemalige Kornspeicher, die Landmarke am Mittellandkanal in Bad Essen, erhalten werden soll. Darüber können die Bürgerinnen und Bürger in diesen Wochen, spätestens dann aber am Sonntag, den 11.11.2018 entscheiden.

Die Frage bei der Abstimmung wird lauten: „Sind Sie dafür, dass der Speicher, Hafenstraße 4 in Bad Essen, erhalten bleibt?“, und diese sollten Sie dann selbstverständlich mit „JA“ beantworten!

Alles Wichtige über Wahllokale, Wahlmöglichkeiten und Wahlberechtigung zu diesem Bürgerentscheid haben wir Ihnen hier in Form eines Überblicks zusammengestellt. (Im Übrigen finden Sie alle nötigen Informationen auch auf Ihrer Wahlkarte.)

 

Wer darf wählen?

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines Landes der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Bad Essen ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie und wo kann gewählt werden?

Dazu haben Sie 3 Möglichkeiten:

1. Die Briefwahl

Briefwahlunterlagen müssen Sie, entweder postalisch oder persönlich im Bürgerbüro, bei der Gemeinde Bad Essen beantragen. Möglich ist dieses bis spätestens Freitag, 9. November 2018, um 12 Uhr im Bürgerbüro. Zur Antragsstellung benötigen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie per Post zugesandt bekommen haben. Auch eine formlose Antragsstellung ist möglich.

2. Im Rathaus

Wer die Unterlagen im Bürgerbüro abholt, kann diese dort auch vor Ort ausfüllen und direkt wieder abgeben. Diese Wahlbriefe müssen aber spätestens bis zum 11. November 2018 um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Besser noch bis 17 Uhr, da ab 18 Uhr ja direkt mit der Auszählung begonnen wird.

3. In den Wahllokalen

Am Sonntag, 11. November 2018, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl vor Ort in den jeweiligen Wahllokalen statt.Vergessen Sie nicht Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.

Wo befinden sich die Wahllokale?

Welche Wahllokal für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Insgesamt gibt es nämlich 18 Wahllokale in der Gemeinde:

  • Oberschule Bad Essen, Wilhelm-Bahr-Straße 2
  • Schützenhaus Bad Essen, Aßbruchweg 20
  • Evangelisches Gemeindehaus Barkhausen, Küsterstraße 6
  • Gasthaus Tönsmeyer, Brockhauser Weg 54
  • Gaststätte Lindenhof, Im Glanetal 66, Preußisch Oldendorf-Büscherheide
  • Feuerwehrhaus Dahlinghausen, Mindener Straße 213
  • Feuerwehrhaus Eielstädt, Schulallee 44
  • Feuerwehrhaus Harpenfeld, Glockenstraße 1
  • Feuerwehrhaus Heithöfen, Am Spielplatz 6
  • Feuerwehrhaus Hördinghausen, Hördinghauser Straße 18
  • Dorfgemeinschaftshaus Hüsede, Im Dorfe 17
  • Feuerwehrhaus Linne, Linner Straße 14
  • Gaststätte Il Cavalino, Lintorfer Straße 48
  • Dorfgemeinschaftshaus Lockhausen, Kampstraße 3
  • Evangelisches Gemeindehaus Rabber, An der Pfarre 15
  • Feuerwehrhaus Wehrendorf, Wehrendorfer Straße 6
  • Alte Schule Wimmer, Wimmerstraße 43
  • DRK Sozialzentrum Wittlage, Lindenstraße 193

Was tun, wenn ich am 11.11. krank werde?

Falls dieser Fall bei Ihnen eintreffen würde, haben Sie dennoch eine Möglichkeit abzustimmen. Und zwar können Sie eine schriftlich bevollmächtigte Person beauftragen Ihre Briefwahlunterlagen auch am Wahltag, den 11. November 2018 abholen zu lassen.

Wieviele „JA“-Stimmen brauchen wir?

Erstens bedarf es mehr „JA“- als Nein-Stimmen und gleichzeitig müssen die „JA“-Stimmen mindestens 20 % der Stimmberechtigten sein.

Wenn das Ergebnis des Bürgerentscheids für die Initiative positiv ausgeht – was wir alle hoffen, ist dieses für die Gemeinde Bad Essen für die Dauer von zwei Jahren bindend. In dieser Zeit darf der Speicher nicht abgerissen werden.

Also und nicht vergessen, spätestens am 11.11. mit JA stimmen!!


Lesen Sie auch Erhalten und Entwickeln, was uns am Herzen liegt! oder Ideen, Gründe und Umsetzungsmöglichkeiten.


Stand 27.10.2018 – Initiativgruppe für den Speicherhalt!